Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (z. B. über strafgerichtliche Verurteilungen). Dieses wird in der Regel für behördliche oder private Zwecke wie beispielsweise bei der Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber benötigt. Es ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Eine Übersendung an andere Personen als den Antragsteller ist grundsätzlich unzulässig, Ausnahme für die Vorlage bei Behörden (§ 30 BZRG) oder bei der Erteilung an Behörden auf deren Betreiben (§ 31 BRZG).