Abmeldung eines Wohnsitzes
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. Eine Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.
Gesetzliche Frist:
Frühestens 1 Woche vor Auszug, spätestens 2 Wochen nach Auszug
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen, bei Kindern ggf. Geburtsurkunde.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. (Ehegatten können die ganze Familie abmelden.)
Gebühren:
gebührenfrei
Ansprechpartner:
Frau Andrea Goldbach
Tel.: 06682-9611-15
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