Was ist die Bettensteuer?
Die Stadt Tann (Rhön) erhebt eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet als örtliche Aufwandsteuer.
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Möglichkeit einer privat veranlassten entgeltlichen Übernachtung in einem in der Stadt Tann (Rhön) zu belegenden Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz oder ähnlichen Einrichtungen). Steuerpflichtiger ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Dieser erhebt die Bettensteuer vom Beherbergungsgast und leitet diese an die Stadt Tann (Rhön) weiter. Zahlungspflichtig sind Beherbergungsgäste mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Von der Zahlungspflicht befreit sind Schüler, Studenten u. Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Eine privat veranlasste Übernachtung liegt nicht vor, wenn der Beherbergungsgast die Berufsbedingtheit eindeutig durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder im Falle eines selbständig Tätigen oder Geschäftsführers durch entsprechende aussagekräftige Unterlagen nachweist.
Im Vergleich zum bis 31.12.18 gültigen Kurbeitrag sorgt die Bettensteuer für eine gerechtere Verteilung. Bislang wurden nur die Gäste der Betriebe im Luftkurort Tann sowie im Erholungsort Lahrbach zu einem Kurbeitrag herangezogen, wobei natürlich auch alle anderen Gäste die Möglichkeit zur Nutzung einer der o. g. Einrichtungen hatten.