Die Kernstadt Tann (Rhön) ist ein staatlich anerkannter Luftkurort. Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag/Kurtaxe erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für die Orte zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen. Dazu zählen:
Ab dem 01.02.2015 gelten in der Kernstadt Tann (Rhön) die folgenden Kurbeitragssätze:
(1) Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Ankunfts-
und Abreisetag werden gemeinsam als ein Tag berechnet.
(2) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag:
Erwachsene und Jugendliche (ab 14 Jahre): 1,00 €
Kinder von 9 bis 13 Jahre: 0,80 €
Behinderte ab 70 % Schwerbehinderung: 0,50 €.
(3) Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.
(4) Zum Nachweis der Entrichtung des Kurbeitrages erhält der Gast eine Kurkarte.
Die Kurkarte gilt für die Dauer des darauf vermerkten Aufenthaltes.